Landpachtverträge : Das Vorhandensein einer Städtebaugenehmigung ist keine Voraussetzung um das Vorkaufsrecht des Pächters zu hemmen.

Wenn ein Verpächter das Land, das Gegenstand eines Landpachtvertrages ist, verkaufen möchte, hat der Pächter, in der Regel, ein Vorkaufsrecht.  Vereinfacht ausgedrückt, muss dem Pächter eigentlich gestattet werden den Grund und Boden zu denselben Bedingungen zu kaufen, wie der interessierte Käufer.

Artikel 52, 7° des Gesetzes über die Landpachtverträge sieht vor, dass dieses Vorkaufsrecht dem Pächter nicht gewährt wird, wenn die zu verkaufende Parzelle Bauland ist. 

Ein Pächter befasste den Kassationshof mit der Frage, ob das Vorkaufsrecht nur dann wegfällt, wenn für das Bauland schon ein Städtebaugenehmigung bezüglich eines spezifischen Projekt vorliegt.  Der Kassationshof hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist.  Damit der Verpächter, dem Pächter das Vorkaufsrecht verweigern kann, reicht es, dass die zu verkaufende Parzelle Bauland ist (Kass., 24/01/2020, C.19.0189.F).

N.B. Das Gesetz sieht vor, dass der Verpächter zu jedem Zeitpunkt einen Landpachtvertrag beenden kann, wenn er Inhaber einer Baugenehmigung ist.  Wenn der Verpächter den Landpachtvertrag also beenden möchte, muss er nicht nur Bauland haben, sondern auch in Besitz einer Städtebaugenehmigung sein!

Die Zahlungen der Krankenkasse müssen von der Entschädigung des Unfallopfers abgezogen werden, selbst wenn die Krankenkasse keine Forderung gestellt hat.

Opfer eines Unfalls erhalten häufig von der Krankenkasse ab einem gewissen Zeitraum, Krankengeld und Invalidengeld.

Das Unfallopfer kann seinen Schaden beim Unfallverursacher geltend machen.  Ein Unfallopfer kann jedoch einen Schaden nicht zweimal geltend machen.  Demnach entsprach es schon immer der Rechtsprechung des Kassationshofes, dass, wenn die Krankenkassen entsprechende Rückforderungen bezüglich der Beträge, die Sie auszahlen beim Unfallverursacher geltend machen, dieser diese Beträge von den entsprechenden Entschädigungsposten, die an das Unfallopfer zu zahlen sind, abziehen kann.

Die Frage, die sich jedoch stellte, ist, ob ein Unfallverursacher die Zahlungen, die eine Krankenkasse an das Unfallopfer gezahlt hat, auch dann abziehen kann, wenn die Krankenkasse nie eine Rückforderung gestellt hat.

Der Kassationshof hat entschieden, dass dies der Fall ist.  Demnach kann ein Unfallverursacher in jedem Fall fordern, dass die Entschädigung, die das Unfallopfer erhält, um die Beträge reduziert werden, die von der Krankenkasse ausgezahlt worden sind.  Diese Reduzierung entspricht nur den Entschädigungsposten, die dazu dienen den gleichen Schaden zu entschädigen, wie der, der durch die Zahlung der Krankenkasse betroffen ist (Kass., 22/01/2020, P.19.0967.F/).

Haftbefehl ohne Erwähnung des Tatorts und Tatzeitpunkts ist nicht notwendigerweise illegal.

Insofern keine gesetzliche Bestimmung etwas anderes vorsieht, ist ein Haftbefehl nicht dadurch illegal, dass der Tatort und der Tatzeitpunkt darin nicht enthalten sind.

Es gilt zu prüfen, ob der Inhaftierte seine Verteidigungsrechte hat geltend machen können.  Demnach, wenn aus der Akte hervorgeht, die dem Inhaftierten zur Verfügung gestellt worden ist, dass er durch deren Konsultation präzise genug über den Tatzeitpunkt und den Tatort der Straftat, die ihm vorgeworfen wird, informiert wurde, um sich zu verteidigen, ist der Haftbefehl, der weder den Tatzeitpunkt noch den Tatort enthält, nicht illegal (Kass., P.19.1269.F).

Kassationshof : Überwachsende Äste – ein Beibehaltungsrecht (Servitude oder Gerechtsame) kann nicht ersessen werden.

Das Gericht Erster Instanz von Nivelles entschied, dass der Eigentümer eines Grundstücks, von seinem Nachbarn nicht verlangen dürfe, dass dieser die Äste, die zu ihm herübergewachsen sind, wegschneidet, weil diese Situation schon mehr als 30 Jahre angedauert hat, sodass der Nachbar ein Recht ersessen hat, dass seine Äste über die Grenze zum Nachbarn wachsen dürfen.

Der Kassationshof hat diese Entscheidung annulliert, indem er darauf hinwies, dass Artikel 37, Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzbuches vorsieht, dass das Recht herüberwachsende Äste nicht zurückzuschneiden nicht ersessen werden kann (Kass., 3/01/2020, C.19.0171.F).

Bevorrechtigte Zuteilung einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft: Das Zusammenwohnen mit dem Verstorbenen gibt kein Vorrecht.

Aufgrund des Gesetzes vom 16. Mai 1900 bezüglich der Regelung der kleinen Erbschaften können verschiedene Erben in direkter Linie bevorrechtigt die Immobilie des Erblassers erhalten, insofern sie den Schätzpreis bezahlen.

Der Appellationshof Lüttich hat entschieden, dass, wenn mehrere Erben sich darum streiten, die Immobilie zu erhalten, derjenige, der mit dem Verstorbenen zusammengewohnt hat, zu bevorzugen ist.  Der Kassationshof hat diese Entscheidung gekippt.  Das Zusammenwohnen mit dem Verstorbenen kann kein Vorrecht im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 1900 bezüglich der kleinen Erbschaften begründen (Kass., 3/01/2020, C. 18.0477.F).

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