Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen möchte, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten offen: Eine davon ist die Entlassung des Arbeitnehmers mittels Ableistung einer Kündigungsfrist.
Während dieser Frist, deren Länge aufgrund des Dienstalters bestimmt wird, erbringt der Arbeitnehmer weiterhin seine Arbeitsleistungen, für die er von seinem Arbeitgeber wie gewohnt entlohnt wird.
Die Kündigungsfrist läuft jedoch nicht in gewissen Situationen, in denen keine Arbeitsleistungen erbracht werden müssen (z.B. Jahresurlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, …).