Eine Katze auf der Fahrbahn rechtfertigt keine Vollbremsung

Artikel 10.2 der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass ein Verkehrsteilnehmer nicht, durch plötzliches Bremsen, die normale Fahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers behindern darf, es sei denn diese Aktion wäre aus Sicherheitsgründen notwendig.

 Der Kassationshof hat ein Urteil bestätigt, welches festgehalten hat, dass eine Katze, die über die Fahrbahn läuft, kein Sicherheitsgrund im Sinne des Artikels 10.2 der Straßenverkehrsordnung ist. 

Nur bestimmte Unternehmensfahrzeuge haben Zugang zu einer Fußgängerzone

In Anwendung des Artikels 22sexies 1, 1. Absatz der Straßenverkehrsordnung dürfen in Fußgängerzonen sich nur Fußgänger fortbewegen. 

 

Artikel 22sexies 1, Absatz 2, 1°, f sieht eine Ausnahme vor, für Unternehmen, die Geschäfte beliefern, die sich in der Fußgängerzone befinden.

 

Diese Ausnahme gilt nur, wenn das Fahrzeug ein Fahrzeug des Unternehmens ist, das sich in der Fußgängerzone befindet und Produkte liefert, die für die Hauptaktivität des Unternehmens notwendig sind.  Wenn ein Lieferant des Unternehmens, das sich in der Fußgängerzone befindet, und nicht das Unternehmen selbst, die Lieferung vornimmt, stellt dies eine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung dar.

 

(Kass., 4/12/2023, C.23.0214.N)

Der alleinige Umstand, dass jemand fortwährend für Verkehrsstraftaten verurteilt wird, stellt alleine keine Grundlage für ein lebenslanges Fahrverbot dar.

Auf Basis von Artikel 42 des Verkehrsgesetzes kann das Gericht einer Person ein lebenslanges Fahrverbot auferlegen, wenn sie körperlich oder psychisch nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu steuern.

Das Gericht von DENDERMONDE hat entschieden, dass eine Person, die in der Vergangenheit fortwährend wegen Verkehrsübertretungen verurteilt wurde, psychisch nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu steuern, weil aus diesem Verhalten das Unvermögen des Verkehrsteilnehmers abgeleitet werden kann sich an Normen zu halten, was auf eine antisoziale Persönlichkeit hinweisen würde, sodass dem Beschuldigten ein lebenslanges Fahrverbot auferlegt wurde.

Der Kassationshof hat dieses Urteil gekippt.

Der alleinige Umstand, dass jemand für zahlreichte Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt wurde reicht nicht, um aus psychischen Gründen ein lebenslanges Fahrverbot auszusprechen.

(Kass. 28/11/2023, P. 23.1274)

Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung eines Autos: Eine Verkehrswidrigkeit reicht aus!

Artikel 29 des Gesetzes vom 5. August 1992 über die Funktion der Polizei sieht vor, dass die Polizisten ein Auto durchsuchen dürfen, wenn sie vernünftiger Weise davon ausgehen können, dass das Auto dazu gedient hat, aktuell dazu dient oder dazu dienen wird eine Straftat zu begehen. 

In Belgien sind Verkehrswidrigkeiten Straftaten. 

Demnach darf die Polizei ein Auto durchsuchen, wenn sie festgestellt hat, dass dieses zu schnell gefahren ist, über eine weiße Linie gefahren ist,…, sprich simple Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurden (Kass., 12/04/2023, P.23.0515.F). 

 

Spurwechsel im Falle von Arbeiten : Rechtsvorfahrt oder Manöver?

Das Fahrzeug A befährt eine Fahrspur, bevor er auf Arbeiten trifft, die ihn dazu zwingen auf eine andere Fahrspur in die gleiche Richtung zu wechseln.

 Handelt es sich hierbei um ein Manöver, was bedeuten würde, dass A den Verkehrsteilnehmern, auf der anderen Fahrspur, im Regelfall, immer die Vorfahrt gewähren müsste, oder gelten in diesem Fall andere Verkehrsregeln?

 Der Kastrationshof hat entschieden, dass in einem solchen Fall die Rechtsvorfahrt gilt. Dies bedeutet, dass, wenn A von einer rechten Fahrbahnspur auf eine linke Fahrbahnspur wechseln möchte, er Vorfahrtsberechtigt ist (Kass., 22/03/2021, C.20.0298.N).

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