In seinem Entscheid Nr. 85/2025 vom 5. Juni 2025 äußert sich der Verfassungsgerichtshof zur Entlassung von Beamten.
Hintergrund
Die Flämische Gemeinschaft hatte beschlossen, die Regeln bezüglich der Auflösung eines Arbeitsvertrages auch auf das statutarische Personal, also auf die Beamten der flämischen Gemeinden und Provinzen anwendbar zu machen.
Die betroffenen Beamten konnten nun - aus Gründen, die mit ihrem Verhalten oder ihrer Eignung zusammenhingen, oder aufgrund der Notwendigkeit des Funktionierens des Dienstes - unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder mittels Zahlung einer Kündigungsausgleichsentschädigung entlassen werden. Ebenso war eine Entlassung wegen schwerwiegendem Grund oder höherer medizinischer Gewalt möglich.
Ein Rückgriff auf die Disziplinarstrafen der Entlassung von Amts wegen oder der Entfernung aus dem Dienst war demnach nicht mehr notwendig, um das Beschäftigungsverhältnis dieser Beamten zu beenden. Die entsprechenden Disziplinarstrafen wurden in den flämischen Gemeinden und Provinzen daher abgeschafft.
Zudem wurde die Zuständigkeit für entsprechende Entlassungen vom Staatsrat auf die Arbeitsgerichte übertragen.
Die Arbeitsgerichte durften jedoch im Falle einer unrechtmäßigen Entlassung keine Wiedereingliederung des betroffenen Beamten beschließen.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes