Am 1. Juni 2017 ist das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung in Kraft getreten. Dieser Text ersetzt das alte wallonische Städtebaugesetzbuch (CWATUPE). Alle Städtebauanträge, die nach dem 1. Juni 2017 eingereicht werden, müssen dieser neuen Gesetzgebung entsprechen.
Das neue Gesetzbuch enthält zahlreiche Änderungen, die nicht alle in einigen Zeilen beschrieben werden können.