Am 20. Juli 2017 hat das Föderalparlament ein Gesetz verabschiedet, welches das Erbrecht reformiert. Dieses Gesetz wurde am 1. September 2017 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es wird nicht unmittelbar, sondern erst ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im Staatsblatt in Kraft treten. Dies emöglicht es einem jedem sich bezüglich der Auswirkungen der Reform auf seine persönliche Situation zu informieren.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen.