Kassationshof: Bauvertrag ist ungültig, wenn der Unternehmer nicht den Zugang zum Beruf hat!

In Anwendung des Artikels 5, §1, des Programmgesetzes vom 10. Februar 1998 bezüglich der Förderung des selbstständigen Unternehmens, muss jede natürliche Person und Gesellschaft, die eine berufliche Aktivität ausübt, die Berufskompetenz haben, die für die Ausübung dieses Berufs vom Gesetz vorgeschrieben wird.

Die Rechtsprechung ist konstant daran zu entscheiden, dass ein Bauvertrag, der mit einem Unternehmen abgeschlossen wird, welches nicht die gesetzlich festgelegte Berufskompetenz hat, ungültig – nichtig – ist.

Vor dem Kassationshof stellte sich die Frage, ob der Bauvertrag auch ungültig ist, wenn das Bauunternehmen beim Abschluss des Vertrags die Berufskompetenz nicht hat, sie jedoch ab dem Zeitpunkt besessen hat, ab dem die Arbeiten begonnen wurden.

Der Kassationshof urteilte, dass diese nachträgliche Regularisierung keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertrags hat, der somit nichtig bleibt.  Die Berufskompetenz muss beim Vertragsabschluss vorliegen (Kass., 27/09/2018, C.17.0669.F).

 

Der Kassationshof präzisiert einige Rechtsregeln bezüglich der strafrechtlichen Beschlagnahmung:

Wenn ein Straftäter verurteilt wird, weil er eine oder mehrere Straftaten begangen hat, sieht das Gesetz, unter gewissen Voraussetzungen, zwingend vor, dass gewisse Dinge beschlagnahmt werden.  Manchmal ist diese Beschlagnahmung fakultativ.

Artikel 204 des Strafverfolgungsgesetzbuchs sieht vor, dass der Berufungsrichter, außer in den Ausnahmefällen, die in Artikel 210, Absatz 2 des Strafverfolgungsgesetzbuches aufgeführt sind, nur über die Kritikpunkte befinden kann, über die es durch den Berufungsantrag befasst wurde.

In einer Angelegenheit, in welcher der Straftäter der Beschlagnahmung in der ersten Instanz entgangen ist, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, hat jedoch nicht mitgeteilt, dass die Berufung auch die Entscheidung betrifft, dass keine Beschlagnahmung angeordnet wurde. 

Der Kassationshof hat jedoch entschieden, dass es reicht, wenn die Staatsanwaltschaft bezüglich der Strafe im Allgemeinen in Berufung geht, damit das Berufungsgericht auch mit der Frage der Beschlagnahmung befasst ist.

Wenn die Beschlagnahmung fakultativ ist, sieht das Gesetz vor, dass die Staatsanwaltschaft diese mittels schriftlicher Anträge verlangt.  Der Kassationshof entschied, dass diese Formbestimmung als beachtet gilt, wenn ein mündlicher Antrag der Staatsanwaltschaft im Sitzungsblatt notiert wird (Kass., 12/09/2018, P. 18.0350).

Der Verfassungsgerichtshof erklärt eine Gesetzeslücke in den Bestimmungen bezüglich der Karriereunterbrechungen für verfassungswidrig.

Wenn ein Arbeitnehmer auf Grundlage des Gesetzes vom 22. Januar 1985 eine Karriereunterbrechung erhält, hat er, unter gewissen Voraussetzungen, einen Anspruch auf eine Unterstützung. Wenn diese Unterstützung zu Unrecht gezahlt wurde, wird diese zurückgefordert. Im Allgemeinen gilt, dass Sozialrechteinrichtungen Unterstützungen oder Entschädigungen, die zu Unrecht bezahlt wurden zurückfordern. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Gesetzgebungen, sehen die Bestimmungen bezüglich der Rückforderbarkeit der Unterstützungen, die im Rahmen der Karriereunterbrechungen bezahlt wurden jedoch nicht vor, dass die Ansprüche der rückfordernden Behörde eingeschränkt werden, wenn der Arbeitnehmer, der diese Gelder erhält gutgläubig ist. Diese Lücke verstößt gegen das Gleichheits-und nicht Diskriminierungsverbot und ist somit verfassungswidrig (VGH, 7. Juni 2018, n° 71/2018, Staatsblatt, 12/11/2018).

Der Verfassungsgerichtshof validiert die pauschale Einschätzung eines Wertverlustes, der durch eine Änderung eines Raumordnungsplans entsteht.

Wenn ein Grundstück, dass sich ursprünglich in einer bebaubaren Zone befand, durch eine Abänderung eines Raumordnungsplans diese Eigenschaft verliert, steht dem Eigentümer eine Entschädigung zu. In der flämischen Region entspricht diese Entschädigung jedoch nicht dem realen Wertverlust (In der Wallonie übrigens auch nicht). In der Tat wird der Ursprungswert des Grundstücks auf eine Weise ermittelt, die nicht unbedingt dem Ursprungswert entspricht und, die Wertentwicklung zwischen der Anschaffung des Gutes und der Planänderung wird den Indexschwankungen angepasst, ohne irgendwelche andere Faktoren zu berücksichtigen. Schließlich erhält das „Opfer“ dieser städtebaulichen Maßnahme auch nur 80 % des ermittelten Wertverlusts. Durch seinen Entscheid vom 7. Juni 2018 (66/2018) entschied der Verfassungsgerichtshof, dass diese Gesetzgebung nicht gegen die Art. 10 und 11 der Verfassung verbunden mit Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention verstößt (Staatsblatt, 12/11/2018).

Integrationsbemühungen eines Ausländers : Die „gerichtliche Vergangenheit“ wurde aus der Liste der zu berücksichtigenden Kriterien gestrichen.

Mit einigen Ausnahmen (Flüchtlinge, gewisse Familienzusammenführungen, …) müssen Ausländer, die einen Aufenthalt in Belgien beantragen, sich verpflichten, die grundsätzlichen Werte und Normen der belgischen Gesellschaft einzuhalten. Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Ausländeramt ihre Integrationsbemühungen im Rahmen seiner Entscheidungen, beispielsweise bei der Verlängerung des Aufenthalts, berücksichtigen kann (so kann der Aufenthalt innerhalb der ersten fünf Jahre mangels Integrationsbemühungen entzogen werden). Das Gesetz enthält eine Liste der Kriterien, die hierbei überprüft werden: das Befolgen eines Integrationskurses, die Kenntnis der Sprache seines Wohnorts, … Auch die „gerichtliche Vergangenheit“ gehört zu den Kriterien, welche das Ausländeramt berücksichtigen sollte. Der Verfassungsgerichtshof (Entscheid Nr. 126/2018 vom 4. Oktober 2018) ist der Ansicht, dass dieses Kriterium, ohne Berücksichtigung der Schwere oder der Art der Straftat, so weit gefasst ist, dass die einfache Tatsache, dass eine Straftat begangen wurde, ausreichen könnte, zu schlussfolgern, dass der betroffene Ausländer nicht seinen Willen und seine Bemühungen zur Integration nachweist. Das Kriterium sei daher nicht verhältnismäßig in Bezug auf das verfolgte Ziel und wurde daher durch den Verfassungsgerichtshof aus der Liste der zu berücksichtigenden Kriterien gestrichen.

 

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