Bisher verweigerte das belgische Ausländeramt die Prüfung eines Antrags auf Familienzusammenführung, der durch ein Familienmitglied eines sesshaften Belgiers eingereicht wurde, wenn gegen dieses Familienmitglied ein Einreiseverbot verhängt wurde, unter einfachem Verweis auf dieses Einreiseverbot.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Vorgehensweise für rechtswidrig erklärt.