Verschiedene Maßnahmen im Arbeitsrecht

 Zwei Gesetze vom 25. Dezember 2017 und vom 15. Januar 2018 bringen Neuerungen im Arbeitsrecht mit sich.

Gewisse Maßnahmen sind bereits in Kraft getreten (Aussetzung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, keine Verpflichtung zum Outplacement bei medizinischen Gründen, Ersatzverträge für teilweise wieder arbeitsfähige Arbeitnehmer, Nacht- und Sonntagsarbeit im Online-Handel, …).

Andere Maßnahmen werden in den nächsten Wochen/Monaten in Kraft treten (elektronische Unterzeichnung und Archivierung von Arbeitsverträgen, …).

Weiterlesen

Kassationsrechtsprechung im Strafrecht

I. In der Anwendung des Artikels 71 des Strafgesetzbuches liegt keine Straftat vor, wenn der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einen unüberwindbaren Fehler begangen hat. Ein Transportunternehmen, welches die zu transportierenden Ware ohne die eigentlich notwendige gerichtliche Erlaubnis verkauft hat, warf vor dem Appellationshof Lüttich auf, dass, da dies auf Anraten ihres spezialisierten Rechtsbeistandes geschah, der die Legalität dieser Vorgehensweise bestätigte, sie nicht strafrechtlich belangt werden könne, weil sie einen unüberwindbaren Fehler begangen habe. Das Berufungsgericht folgte dieser These und sprach den Angeklagten frei. Der Kassationshof hat diese Entscheidung kassiert. Die Richter entschieden, dass ein unüberwindbarer Fehler eines Angeklagten nicht alleine damit begründet werden kann, dass er dem Rat, handele es sich hierbei auch um einen hochspezialisierten Rat, seines Rechtsanwaltes folgte. Es kann nur dann von einem unüberwindbaren Fehler gesprochen werden, wenn jeder Transportunternehmer in der gleichen Situation denselben Fehler begangen hätte, was es dem Richter obliegt zu überprüfen (Kass., 06.09.2017, P. 17.0489. F).

 II. Der Antrag auf Wohnsitzeintragung an einer falschen Adresse ist eine Fälschung ungeachtet der Tatsache, dass er im Nachhinein verwaltungsrechtlich kontrolliert wird (Kass., 25.10.2017, P. 17.0277.F).

 III. Eine strafrechtlich verurteilte Person, die mit einem Urteil nicht einverstanden ist kann Berufung gegen diese Entscheidung einlegen. Diese Berufung muss, im Prinzip, innerhalb einer gewissen Frist und mittels eines hierfür vorgesehenen Formulars eingelegt werden. Eine verurteilte Person, die ihre Berufung zu spät eingereicht hat, beschwerte sich vor dem Kassationshof darüber, dass sie nicht ausdrücklich darüber informiert wurde (durch das Urteil oder durch das Formular, dass sie ausfüllen musste) innerhalb welcher Frist sie die Berufung hätte einlegen müssen, sodass ihre verspätete Berufung, aufgrund der Abwesenheit einer solchen Information, für zulässig erklärt werden müsse. Der Kassationshof folgt dieser These nicht. Demnach gibt es keine spezielle Verpflichtung  den Verurteilten auf die Länge der Berufungsfrist hinzuweisen (Kass., 25.10.2017, P. 17.0898.F).

 

Einspruchsmöglichkeiten bei strafrechtlicher Verurteilung in Abwesenheit

Eine natürliche oder juristische Person, die strafrechtlich in Abwesenheit verurteilt wurde hat, unter Beachtung verschiedener Formvorschriften und in einem gewissen zeitlichen Rahmen, die Möglichkeit einen Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen, was dazu führt, dass das Gericht, das in Abwesenheit urteilte, nochmals mit der Angelegenheit befasst wird, und ein Urteil fällt, welches den Argumenten der beschuldigten Person Rechnung trägt. Früher brauchte der Abwesenheitsgrund nicht gerechtfertigt zu werden. Dies hat der Gesetzgeber durch ein Gesetz vom 5. Februar 2016 geändert. Der Einspruch kann nun nicht mehr angenommen werden, wenn die Abwesenheit nicht durch einen Fall höherer Gewalt oder durch einen legitimen Entschuldigungsgrund gerechtfertigt wird. Am 11. Oktober 2017 hat der Kassationshof entschieden, dass eine Krankheit des Beschuldigten, wenn dieser die Möglichkeit hatte einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen, nicht unbedingt ein legitimer Entschuldigungsgrund darstellt (Kass., 11/10/2017, P. 17.0526. F).

Ausweisungen und Einreiseverbote

Wenn ein Ausländer sich illegal in Belgien aufhält, kann er des Landes verwiesen werden.

Außerdem kann ihm die Einreise untersagt werden.

In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für Ausländerrecht wurden zwei wichtige Entscheidungen in Bezug auf Anweisungen, das Staatsgebiet zu verlassen und Einreiseverbote veröffentlicht [1].

Weiterlesen

Belgier werden: Zunächst einem Einbürgerungskurs folgen.

Ende Dezember hat der Justizminister angekündigt, dass in Zukunft jeder, der Belgier werden möchte, einem Einbürgerungskurs folgen muss.

Die entsprechenden Gesetzestexte müssen jedoch noch durch das Parlament verabschiedet werden, so dass das Datum des Inkraftretens dieser Maßnahme noch nicht bekannt ist.

Bereits zum aktuellen Zeitpunkt empfiehlt es sich jedoch für zahlreiche Personen im Hinblick auf die Erlangung der belgischen Nationalität (sowie im Hinblick auf die Verlägerung ihres Aufenthaltstitels) einem Integrationsparcours zu folgen.

Weiterlesen

/KONTAKTDATEN

Kelmis 

Kapellstraße 26
B-4720 Kelmis

T +32 (0) 87 65 28 11
F +32 (0) 87 55 49 96
E info@levigo-avocats.be