Dieses Gesetz vom 26. März 2018 setzt den föderalen Plan zur Wirtschaftsbelebung um.
Es bringt mehrere Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich.
Dieses Gesetz vom 26. März 2018 setzt den föderalen Plan zur Wirtschaftsbelebung um.
Es bringt mehrere Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich.
Zwei Gesetze vom 25. Dezember 2017 und vom 15. Januar 2018 bringen Neuerungen im Arbeitsrecht mit sich.
Gewisse Maßnahmen sind bereits in Kraft getreten (Aussetzung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, keine Verpflichtung zum Outplacement bei medizinischen Gründen, Ersatzverträge für teilweise wieder arbeitsfähige Arbeitnehmer, Nacht- und Sonntagsarbeit im Online-Handel, …).
Andere Maßnahmen werden in den nächsten Wochen/Monaten in Kraft treten (elektronische Unterzeichnung und Archivierung von Arbeitsverträgen, …).
Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber (Ministerium, Gemeinden, …) einen vertraglichen Mitarbeiter entlassen möchte, stellt sich die Frage, ob neben den Regeln des Arbeitsrechts auch Grundsätze beachtet werden müssen, die sich aus dem Verwaltungsrecht ergeben.
Insbesondere umstritten ist, ob ein öffentlicher Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter vor der Entlassung anhören und ob die Entlassung begründet muss.
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