Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur zeitlichen Befristung des Arbeitslosengeldes

Am 10. September 2026 hat der Verfassungsgerichtshof sein Urteil (Nr. 96/2026) zur Reform der Arbeitslosenversicherung durch das Programmgesetz vom 18. Juli 2025 verkündet.

 

Kernpunkte des Urteils:

 

  • Bestätigung der Befristung: Der Gerichtshof hat die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Bezugsdauer von Arbeitslosen- und Eingliederungsgeld zeitlich zu begrenzen (in der Regel auf 12 bis 24 Monate). Dies wird durch das legitime Ziel gerechtfertigt, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Sozialversicherungssystems zu sichern.
  • Teilweise Nichtigerklärung der Übergangsregelung: Der Gerichtshof hat jedoch die Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt, die für Personen, die sich bereits im System befanden, eine Schutzfrist von weniger als 12 Monaten vorsahen. Der Hof stellte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz fest: Langzeitarbeitslose dürfen im Rahmen der Umstellung nicht schlechter gestellt werden als Neueinsteiger.
  • Ausnahmen: Die Sonderregelungen für Kunstschaffende und Mangelberufe (insbesondere im Gesundheitswesen) bleiben bestehen und wurden als rechtmäßig eingestuft.

 

Fazit für die Praxis: Dieses Urteil festigt den Paradigmenwechsel in der belgischen Sozialsicherheit hin zu einem befristeten Leistungsbezug, erzwingt jedoch einen besseren Schutz für Personen, die bereits vor der Reform arbeitslos waren.

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